conformis

Framework · KWG

Kreditwesengesetz — die gesetzliche Basis der Bankaufsicht.

§25a KWG verlangt eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Was das konkret bedeutet — und wie Sie es nachweisen — definiert die BaFin im Prüfungsalltag.

Was Sie über das KWG wissen müssen

Geltungsbereich, §25a-Anforderungen und Aufsichtspraxis im Überblick.

01

Wen betrifft das KWG?

Alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute mit Erlaubnis nach § 32 KWG — unabhängig von Größe oder Rechtsform.

  • Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privatbanken
  • Finanzdienstleistungsinstitute mit Bankgeschäften
  • Bausparkassen, Hypothekenbanken, Pfandbriefbanken
  • Zweigniederlassungen ausländischer Institute in Deutschland

02

Kernpflichten (§25a KWG)

§25a KWG ist die zentrale Anforderung an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation — Basis für MaRisk, BAIT und IT-Compliance.

  • Wirksames Risikomanagement für alle wesentlichen Risiken
  • Angemessene Kontrollverfahren: IKS, Risikocontrolling, Compliance
  • IT-Sicherheit: Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit
  • Business Continuity Management und Notfallkonzepte

03

Aufsicht & Konsequenzen

BaFin übt die laufende Aufsicht aus — mit einem breiten Instrumentarium, das bis zum Lizenzentzug reicht.

  • BaFin-Jahresprüfungen und anlasslose Sonderprüfungen
  • Ad-hoc-Meldepflichten bei wesentlichen Vorfällen
  • Anordnungen zu Nachbesserungen mit Fristsetzung
  • Entzug der Erlaubnis nach § 35 KWG als letztes Mittel

conformis für KWG

Können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihre Geschäftsorganisation den §25a-Anforderungen entspricht?

conformis mapped Ihre Risikohandbücher, IT-Richtlinien und Governance-Dokumente automatisch auf §25a KWG und die zugehörigen MaRisk-Anforderungen. Lücken in IKS, Risikocontrolling oder Business Continuity werden sofort sichtbar.

  • §25a-Anforderungen vollständig abdecken
  • IKS und Risikocontrolling dokumentieren
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Hören Sie auf, in Regulatorik zu ertrinken.

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