Framework · KWG
Kreditwesengesetz — die gesetzliche Basis der Bankaufsicht.
§25a KWG verlangt eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Was das konkret bedeutet — und wie Sie es nachweisen — definiert die BaFin im Prüfungsalltag.
Was Sie über das KWG wissen müssen
Geltungsbereich, §25a-Anforderungen und Aufsichtspraxis im Überblick.
01
Wen betrifft das KWG?
Alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute mit Erlaubnis nach § 32 KWG — unabhängig von Größe oder Rechtsform.
- ■Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privatbanken
- ■Finanzdienstleistungsinstitute mit Bankgeschäften
- ■Bausparkassen, Hypothekenbanken, Pfandbriefbanken
- ■Zweigniederlassungen ausländischer Institute in Deutschland
02
Kernpflichten (§25a KWG)
§25a KWG ist die zentrale Anforderung an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation — Basis für MaRisk, BAIT und IT-Compliance.
- ■Wirksames Risikomanagement für alle wesentlichen Risiken
- ■Angemessene Kontrollverfahren: IKS, Risikocontrolling, Compliance
- ■IT-Sicherheit: Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit
- ■Business Continuity Management und Notfallkonzepte
03
Aufsicht & Konsequenzen
BaFin übt die laufende Aufsicht aus — mit einem breiten Instrumentarium, das bis zum Lizenzentzug reicht.
- ■BaFin-Jahresprüfungen und anlasslose Sonderprüfungen
- ■Ad-hoc-Meldepflichten bei wesentlichen Vorfällen
- ■Anordnungen zu Nachbesserungen mit Fristsetzung
- ■Entzug der Erlaubnis nach § 35 KWG als letztes Mittel
conformis für KWG
Können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihre Geschäftsorganisation den §25a-Anforderungen entspricht?
conformis mapped Ihre Risikohandbücher, IT-Richtlinien und Governance-Dokumente automatisch auf §25a KWG und die zugehörigen MaRisk-Anforderungen. Lücken in IKS, Risikocontrolling oder Business Continuity werden sofort sichtbar.
- ■§25a-Anforderungen vollständig abdecken
- ■IKS und Risikocontrolling dokumentieren
- ■BaFin-Prüfungspaket sofort bereitstellen
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Sehen Sie in 15 Minuten live, welche BaFin-Anforderungen Sie erfüllen – und welche nicht. Ohne Verpflichtung.