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Framework · NIS 2

NIS 2 — Cybersicherheitspflichten für Finanzinstitute.

Die NIS-2-Richtlinie gilt seit Oktober 2024 in Deutschland. Wesentliche Einrichtungen im Finanzsektor stehen unter verschärfter Aufsicht.

Was Sie über NIS 2 wissen müssen

Geltungsbereich, Kernpflichten und Sanktionen im Überblick.

01

Wen betrifft NIS 2?

Mittlere und große Einrichtungen in kritischen Sektoren — Banken und Finanzmarktinfrastrukturen gelten als „wesentliche Einrichtungen“.

  • Kreditinstitute und Banken (wesentliche Einrichtungen)
  • Finanzmarktinfrastrukturen (Börsen, CCPs)
  • Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute
  • Versicherungsunternehmen (je nach nationaler Umsetzung)

02

Kernpflichten

NIS 2 verlangt technische und organisatorische Maßnahmen sowie strenge Meldefristen bei Vorfällen.

  • Risikomanagementmaßnahmen: Policies, Incident-Management, BCM
  • Vorfallsmeldung: Frühwarnung 24h, vollständige Meldung 72h
  • Lieferkettensicherheit: Anforderungen an IKT-Dienstleister
  • Schulungspflichten: Geschäftsführung muss aktiv teilnehmen

03

Sanktionen & Haftung

NIS 2 führt erstmals persönliche Haftung der Geschäftsleitung und empfindliche Bußgelder ein.

  • Bußgelder bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei groben Pflichtverletzungen
  • Temporärer Lizenzentzug für Führungspersonen möglich
  • Öffentliche Bekanntmachung bei schweren Verstößen

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