Framework · MaRisk
MaRisk — das Herzstück des deutschen Bankaufsichtsrechts.
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement definieren, wie Banken ihre Risiken steuern müssen. Die 7. Novelle hat die Anforderungen deutlich verschärft.
Was Sie über MaRisk wissen müssen
Geltungsbereich, AT/BT-Struktur und aktuelle Prüfungsschwerpunkte im Überblick.
01
Wen betrifft MaRisk?
Alle nach KWG zugelassenen deutschen Kreditinstitute — von der Großbank bis zur Regionalbank.
- ■Alle Kreditinstitute mit Erlaubnis nach § 32 KWG
- ■LSIs (Less Significant Institutions) und SIs gleichermaßen
- ■Finanzdienstleistungsinstitute mit bankähnlichen Risiken
- ■Gilt für Muttergesellschaft und Tochterinstitute im Konzern
02
Allgemeiner & Besonderer Teil
MaRisk gliedert sich in AT (Allgemeiner Teil) und BT (Besonderer Teil) mit spezifischen Anforderungen je Geschäftsbereich.
- ■AT 4: Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung und Risikotragfähigkeit
- ■AT 7.2: IT-Systeme — Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität
- ■BT 1: Kreditgeschäft — Kreditvergabeprozess und Risikoklassifizierung
- ■BT 3: Handelsgeschäft, Marktpreisrisiken und Limitüberwachung
03
7. Novelle & Prüfungsrisiken
Die 7. MaRisk-Novelle (2023) bringt verschärfte IT- und Auslagerungsanforderungen — mit erhöhter Prüfungsfrequenz.
- ■Verschärfte Anforderungen an IT-Risikomanagement (AT 7.2)
- ■Neue Auslagerungsanforderungen: Register, Exit-Strategien
- ■Regelmäßige BaFin-Sonderprüfungen als Standard-Instrument
- ■Prüfungsberichte werden als Benchmark für Folgeprüfungen genutzt
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- ■AT/BT-Module vollständig abdecken
- ■IT-Anforderungen nach 7. Novelle prüfen
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